Ein deutscher juristischer Fachausdruck für Investmentfonds ist Sondervermögen. Das Sondervermögen ist das Anlagekapital der Fondsanleger, das - wie der Name sagt - vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist. Dadurch ist jedes Sondervermögen sowohl von den Wertänderungen der andern Fonds der Investmentgesellschaft als auch vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (auch im Insolvenzfall) geschützt.
Der Wert des Sondervermögens entspricht immer der Summe der mit dem aktuellen Rücknahmepreis bewerteten Anteilscheine.
Die Trennung des Sondervermögens vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft, wird u. a. dadurch sichergestellt, dass die Verwahrung durch eine Depotbank vorgenommen werden muss.